Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Optionsinhaber“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) Op·ti·o̱ns·in·ha·ber(in) WIRTSCH

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Der Basiswert oder Optionsgegenstand (englisch) ist der dem Optionsgeschäft zu Grunde liegende Wert, der vom Optionsinhaber an den Stillhalter transferiert werden soll.
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Die Leistung bzw. Last aus der Handhabung und Bewältigung der übernommenen Risiken trifft den Optionsinhaber nach Ausübung nicht mehr und ist daher erfolgreich abgesichert, weil abgestoßen.
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Der Optionsinhaber entschädigt den Stillhalter dafür mit einer Optionsprämie, dem Optionspreis.
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Damit erreicht der Optionsinhaber die Möglichkeit eines Risikotransfers zu Lasten des Stillhalters.
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Kapitalmaßnahmen von Unternehmen führen zu Aktienkursänderungen, vor denen Optionsinhaber und Stillhalter durch Verwässerungsschutzklauseln geschützt werden.
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Der Optionsinhaber, oder Zeichner der Option, erwirbt das Recht, den Basiswert zu den in dem Optionsvertrag definierten Bedingungen an den Stillhalter zu veräußern.
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