Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „bekannter“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

I . be·kẹn·nen <bekennst, bekannte, hat bekannt> VERB mit OBJ

be·kạnnt ADJ

Großschreibung → R 3.4

ạll·zu be·kạnnt ADJ

be·kạnnt·wer·den, be·kạnnt wer·den VERB ohne OBJ

be·kạnnt·ge·ben, be·kạnnt ge·ben <gibst bekannt, gab bekannt, hat bekanntgegeben> VERB mit OBJ

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Bekannter ist der Berg wegen seines früheren Granitabbaus.
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In das saturierte Leben des philiströsen Droogstoppel dringt ein ehemaliger, jetzt mittelloser Bekannter ein, der um Beihilfe zur Veröffentlichung eines Manuskripts bittet.
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Bekannter Wallfahrtsort im Bistum ist der Berg der Kreuze.
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Ein neugieriger Bekannter störte jedoch die Verabredung und so blieb der Dichter behindert.
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Die Gefahr, sich an Bekanntem zu orientieren und sich zu wiederholen bestehe nicht mehr.
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Sie lebt von dem Geld, das sie durch falsche Aussagen, welche den Driver decken, verdient und von gelegentlichen Schecks, die ihr ein Bekannter zusendet.
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Die Bestimmungen, die Gott beigelegt werden, seien nur im Sinne von Analogien zu Bekanntem berechtigt; wirkliche Kenntnis könnten sie nicht vermitteln.
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Ein gemeinsamer Bekannter, ein Dealer und Schmuggler, verhalf ihm zu einem Neuanfang in einer kleinen Stadt im Hinterland.
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Diese Sache steht jedoch mit bereits Bekanntem in einem Zusammenhang, sie tritt nicht als etwas völlig Neues auf.
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Er scheute sich jedoch, sie anzusprechen; den Kontakt vermittelte kurze Zeit später ein Bekannter.
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