Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „gerichtskundig“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

ge·rịchts·kun·dig ADJ

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Allgemeinkundig sind Tatsachen, die jeder aus allgemein zugänglichen Informationsquellen zuverlässig in Erfahrung bringen kann (Lexika, Bücher, Karten, das Internet usw.) Gerichtskundige Tatsachen hat das Gericht selbst amtlich wahrgenommen.
de.wikipedia.org
Ein zweites Gut wird im Jahre 1787 gerichtskundig.
de.wikipedia.org

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