Da die Ständeversammlung lediglich 1810 zu einer einzigen Session zusammengerufen wurden, blieb das von der Verfassung skizzierte Gesetzgebungsverfahren theoretischer Natur.
In so einem Fall müssten dann die Regierungskoalitionen alle Abgeordneten zusammenrufen, um Beschlussfähigkeit zu erreichen und mit der eigenen Mehrheit eine Entscheidung herbeizuführen.
Das Statut sah außerdem vor, dass der Kongress regelmäßig alle zwei Jahre zusammentreten sollte und das Exekutivkommittee auch außerordentliche Sitzungen zusammenrufen konnte (Art. 5).