Bei einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage kann der Stadtrat einmalig oder fortlaufend einen Ehrensold bewilligen, dessen Höhe in seinem Ermessen liegt.
Durch Spenden und Zuwendungen hilft sie Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, und unterstützt Pflege-Einrichtungen zur Behandlung unverschuldeter schwerer Krankheiten.