Seit 2002 wurden neben 80 Direktkandidaten 40 Listenkandidaten gewählt, die Parteien angehören, die nach Direktmandaten – auf die Zahl von 120 Abgeordneten berechnet – unterproportional vertreten sind.
Dabei werden diejenigen Parteien bedacht, die bei der Vergabe der 80 Direktmandate – bezogen auf die Summe 120 – unterproportional viele Sitze erhalten haben.
Dabei wurden nach dem Verhältniswahlrecht erstmals 40 Sitze für Parteien vergeben, die aufgrund des Mehrheitswahlrechts unterproportional vertreten waren.
Das erklärt den scheinbaren Widerspruch bei Migranten, mit überproportionalem Ausländeranteil und stark unterproportionalen Anteil von Doppelstaatlern.