Man strebte lediglich eine spezifische Anpassung des Zensuswahlrechtes an, die im Wesentlichen dazu diente, die unbemittelten Bevölkerungsgruppen von der politischen Mitbestimmung auszuschließen.
Es wurde eine einheitliche unentgeltliche Volksschule ohne Religionsunterricht für alle Kinder sowie die Gewährung von Lehrmitteln und Kleidern an unbemittelte Kinde gefordert.
Der Zweck der Stiftung war es, unbemittelten Kindern evangelischen Bekenntnisses und weiblichen Geschlechts im christlichen Geiste unentgeltlich Unterhalt, Erziehung und Ausbildung zu gewähren.
Das städtische Spital – eine Herberge für gebrechliche Stadtbewohner und unbemittelte Reisende – befand sich unmittelbar neben dem Gotteshaus, das nach dem Stadtbrand von 1682 neu errichtet wurde.