Die im Laufe der Verhandlung bekannt gewordenen Tatsachen führten jedoch zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen standeswidrigen Verhaltens als Kammergerichts-Referendar.
Andererseits wurde von den Rechtsanwaltskammern der berufliche Verkehr mit ausgeschlossenen jüdischen Rechtsanwälten als standeswidrig geahndet und ihre Beschäftigung unterbunden.