Neben Porträts und sonstigen Abbildungen von Menschen, wie zum Beispiel in den Badebildern, ist sein Werk hauptsächlich von Landschaftsbildern geprägt.
Ziel des Anbieters ist es, seine Kunden zwecks Gewinnmaximierung durch technische, physikalische oder sonstige Abhängigkeiten an das Unternehmen oder Produkt zu binden.
Sonstige außergerichtliche Kosten der obsiegenden Seite (z. B. Reisekosten zum Termin) müssen im Arbeitsgerichtsverfahren – wie in den anderen Gerichtszweigen auch – vom unterliegenden Teil erstattet werden.