Voraussetzung: Erstausbildung zum/zur staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in und zwei Jahre Berufspraxis oder alternativ eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung im Berufsbild des/der Fachhauswirtschafter/in.
Unterbrochen wurde seine künstlerische Tätigkeit durch eine sechsjährige Haftstrafe aufgrund der – von ihm bestrittenen – Beteiligung an einem Postraub Ende der 1960er Jahre.