Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beginnt bereits in der Vorphase einer Einstellung und soll die schwerbehinderten Menschen im gesamten Arbeitsleben begleiten.
Im Falle einer Beauftragung durch die Agentur für Arbeit erhält der Integrationsfachdienst für die erfolgreiche Vermittlung von schwerbehinderten arbeitslosen Menschen eine Prämie.
Es gibt auch die Tradition, eine bedeutende Quote an Kindern aus schwierigen Lebensverhältnissen, wie Kinder schwerbehinderter Eltern oder aus Waisenhäusern, aufzunehmen.
Ein solcher liegt etwa vor, wenn das Integrationsamt die notwendige Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten verweigert, obwohl das Versorgungsamt noch nicht abschließend festgestellt hat, dass dieser schwerbehindert ist.