Ein weiterer Effekt des kraftvollen Werfens ist der Abbau von Aggressivität, die sich bei der aus dem Schlaf gerissenen Person gegenüber dem ruhestörenden Gerät bilden kann.
Bei der Fremdgefährdung müssen aber bedeutende Rechtsgüter (körperliche Unversehrtheit, Leib und Leben) anderer erheblich gefährdet sein, ruhestörender Lärm oder kleinere Vermögensdelikte scheiden aus.
Zu den Vergehen, die mit dem Aufenthalt im Narrenhäuschen geahndet wurden, gehörten unter anderem ruhestörender Lärm, öffentliche Trunkenheit und Formen des Ehebruchs.