Der in der Antrittsvorlesung herausgestellte Gegensatz zwischen zwei grundverschiedenen rechtswissenschaftlichen Stilrichtungen wurde in zahlreichen Arbeiten nach seiner rechtsdogmatischen und rechtsphilosophischen Seite hin vertieft.
Seine 1949 veröffentlichte Darstellung der Grundzüge der neueren Privatrechtsgeschichte wurde zu einem der Standardwerke des rechtswissenschaftlichen Studiums.
Die Studien kamen zu dem Ergebnis, dass die rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre im Vergleich zu anderen Fächern einen überdurchschnittlichen Informationsbedarf aufweise.
Die folgenden 20 Jahre widmete er ganz den Verwaltungsarbeiten des Kirchen- und Bildungswesens und publizierte kaum noch auf rechtswissenschaftlichem Gebiet.