Unter einer peremptorischen beziehungsweise dauerhaften Einrede (= Vernichtung) versteht man in der Rechtswissenschaft eine Einwendung gegen einen Rechtsanspruch, die dazu führt, dass der Anspruch dauerhaft nicht durchsetzbar ist.
Für den häufigsten Fall der peremptorischen Einrede gilt dies aber gerade nicht: Wird auf eine verjährte Forderung geleistet, ist die Herausgabe ausgeschlossen, Abs.
Wird auf eine Schuld geleistet, deren Durchsetzbarkeit durch eine (peremptorische) Einrede dauerhaft ausgeschlossen ist, so kann das Geleistete nach Abs.
Sowohl die peremptorische als auch die dilatorische Einrede werden vor Gericht nur dann berücksichtigt, wenn der Schuldner sich tatsächlich auf sie beruft (daher Einrede).