Er kommt in Übergangssituationen einer Gemeinde zum Einsatz, zum Beispiel in einer Zeit, in der die Stelle des Pastors beziehungsweise Pfarrers vakant ist.
Die Pastoren waren gesetzlich verpflichtet, die Ehe eines Berg- oder Hüttenmannes nur dann zu schließen, wenn eine solche Berechtigung vorgelegt werden konnte.