Strafnormen dienen oft lediglich der Durchsetzung ordnungspolitischer Zwecke, ohne dass damit das sittliche Gleichgewicht der Gesellschaft gestört werden muss.
Auf dem Arbeitsmarkt kann ordnungspolitischer Handlungsbedarf bei einem Absinken des Lohnes unterhalb des Existenzminimums und bei Arbeitslosigkeit entstehen.
Ergänzend gibt es einen Beirat, dem außer dem Vorstand die Sprecher der Regionalgruppen, ein ordnungspolitischer Berater und zwei theologische Berater angehören.