Nikotinhaltige Liquids waren trotz der pharmakologischen Wirkung des Nikotins nicht als Arzneimittel anzusehen, solange sie nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten vermarktet („präsentiert“) wurden.
Selbst die Raupen des spezialisierten Tabakschwärmers wachsen langsamer, wenn sie nikotinhaltige Blätter fressen, jedoch dient das aufgenommene Nikotin wiederum als Schutz gegen die Feinde der Raupen.
Einatmen unter erhöhtem Druck kann leicht zu Hustenreiz bis hin zur Schädigung der Lunge führen, was bei der zusätzlichen Verwendung nikotinhaltiger Tabakprodukte in noch schwerwiegenderem Ausmaß erfolgen kann.
Zusätzlich entstanden auch weitere nikotinfreie Produkte mit einem leicht überdosierten Aromaanteil, um die Zugabe der Nikotinhaltigen Lösung zu kompensieren.
Aufgrund dokumentierter Vorfälle gelten schwere Vergiftungen bei unbeabsichtigter Exposition gegenüber Kartuschen mit nikotinhaltigem Liquid als sehr unwahrscheinlich.
Bei Verwendung nikotinhaltiger E-Zigaretten erhöhen diese die Chancen auf einen erfolgreichen Rauchstopp im Vergleich zu Nikotinkaugummis oder Nikotinpflastern erheblich.