Davon waren rund 6 Prozent weibliche einheimische Personen, 23 Prozent männliche Einheimische, 2 Prozent Jugendliche und Minderjährige sowie 40 Prozent Ausländer.
Vertrieb und Weitergabe indizierter Filme an Minderjährige können strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr belegt werden.