Im Regelfall unterliegen auch international die Schuldner aller Rechtsformen und Privatpersonen dem Insolvenzrecht, sind also insolvenz- oder konkursfähig.
Konkursfähiges Vermögen ist dabei nur jenes Vermögen der Gemeinde, das nach der Exekutionsordnung nicht für die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben notwendig ist.