Andere Ausdrücke dafür sind: Allgemeinärztlicher Notfall- oder Not- oder Bereitschaftsdienst oder Kollegialer hausärztlicher Vertretungsdienst außerhalb der werktäglichen üblichen Praxisöffnungszeiten.
Die Mitglieder des Gesamtministeriums beraten und entscheiden unter Leitung des Ministerpräsidenten in kollegialer Form mit einfacher Mehrheit (Kollegialprinzip).