Eine Exkulpation bei Mitverschulden des Täters kann zu völligen Freistellung von der Haftung führen, wenn dessen Mitverschulden höhere Gewalt oder Zufall gleichkommt.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn während des Produktionsprozesses im Land des Importeurs höhere Gewalt auftritt und/oder der Importeur zahlungsunfähig wird.
Weitere Bedingungen können die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim Emittenten oder Kreditnehmer (material adverse change), höhere Gewalt oder Marktstörungen (market disruption) sein.