Im Wahlkreis standen ihnen jedoch nun fünf Stimmen zur Verfügung, die sie auf mehrere Kandidierende verteilen (Panaschieren) oder häufeln (Kumulieren) konnten.
Dabei ist das Verteilen der Stimmen auf Bewerber unterschiedlicher Listen (Panaschieren) erlaubt, das Häufeln mehrerer Stimmen auf einen Bewerber (Kumulieren) hingegen nicht.