Die Produktionskapazitäten sanken sogar auf 70 %, da das Fehlen geringwertiger Bauteile den Stillstand einer ganzen Produktionsanlage verursachen konnte.
Auch gegen Freischärler verhängten er und seine Unterführer sehr strenge Strafen, wie hundert Stockhiebe oder Hinrichtungen selbst bei Widerspruch gegen Vorgesetzte, Diebstahl geringwertiger Waren, sogar schon bei bloßem Verdacht.
Da der Diebstahl auch geringwertiger Sachen nunmehr zu den Vergehen gehört, ist eine erhebliche Verschärfung der Strafandrohung gegen jede Form des Ladendiebstahls eingetreten.