Gegen jeden Verstoß gegen das Friedgebot konnten die Bürgermeister einschreiten und durch gerichtsähnliche Sitzung unter Mitwirkung von vier Stadtschöffen den Schuldigen aburteilen.
Ein Kompetenzgerichtshof war ein Gericht (oder eine gerichtsähnliche Behörde) zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten, insbesondere zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden oder zwischen Gerichten untereinander.