Die Bekämpfung des Bundesgesetzes betreffend Massnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien von 1882 sowie des Impfzwangs bildete die Grundlage für seinen Einstieg in die Politik.
Nun konnte gegen die nationalsozialistisch so definierten Kategorien der Berufsverbrecher, Gewohnheitsverbrecher, Gemeingefährliche oder Gemeinschädliche eine Vorbeugungshaft verhängt werden, für die die Kriminalpolizei zuständig war.
Kriminelle können direkte Drohungen und Erpressungen oder indirekte Methoden wie gemeingefährliche Gewaltausübung oder Drogenhandel in der Öffentlichkeit nutzen.
Das Strafgesetzbuch fasst die gemeingefährlichen Straftaten in den §§ 306 bis 323c unter der Abschnittsüberschrift Gemeingefährliche Straftaten zusammen.