Das mittelassyrische Verhüllungsverbot für Prostituierte und Sklaven diente der sozialen Deklassierung und Stigmatisierung der nicht freigeborenen Ehefrauen.
Das daraus zusammengesetzte verwies auf die „chorische Erziehung“, meinte also ursprünglich die musische Ausbildung junger freigeborener Griechen im Kreis des Theaterchores.
Dass ihm dies zur Last gelegt wurde, zeigt eindeutig die negative Bewertung sexueller Passivität bei freigeborenen bzw. mit dem Bürgerrecht der Polis ausgestatteten und dem Knabenalter entwachsenen Männern.
Die Kandidaten mussten freigeboren sein und das Bürgerrecht der Stadt besitzen, durften aber nicht vorbestraft, „ehrlos“, bei der Gemeinde verschuldet oder Eunuchen sein.