Eine Haftentschädigung wird für eine verbüßte Freiheitsstrafe gezahlt, wenn die Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren oder sonst, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, fortfällt oder gemildert wird.
Die Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrages kann in einem solchen Fall im Vorvertrag unter die Bedingung gestellt werden, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt bzw. das Hindernis fortfällt.
Die Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrags kann in einem solchen Fall im Vorvertrag unter die Bedingung gestellt werden, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt bzw. das Hindernis fortfällt.
Eine Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage kommt zum einen in Betracht, falls das Interesse des Klägers am Erlass des Verwaltungsakts nachträglich fortfällt.