Im Falle einer Überschuldung eines Mitgliedsstaats bleiben dann drei Optionen: drastische fiskalpolitische Haushaltskonsolidierung, Finanzhilfen der anderen Mitglieder (etwa durch Staatshaftung) oder Staatsbankrott.
Wenn der Staat das dadurch entstehende Haushaltsdefizit nicht durch Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen zu verhindern sucht, entsteht eine automatische fiskalpolitische Konjunkturstabilisierung.