Diverse Betreibergesellschaften bieten auch im Internet eine Fahrplanauskunft mit Übersicht über die fahrplanmäßige Durchführung der Fahrten ihrer Linien.
Fährverkehr kann definiert werden als in der Regel fahrplanmäßige Personen- und/oder Güterbeförderung mittels eines Wasserfahrzeugs zwischen mindestens zwei Häfen oder Anlegestellen, die durch Flüsse, Seen oder Randmeere getrennt sind.
Die Maschinen erreichten eine Höchstgeschwindigkeit von 85 mph (137 km/h), die fahrplanmäßige Geschwindigkeit lag demgegenüber bei nur 65 km/h.