Weltweit ergingen 2017 insgesamt 56.890 erstinstanzliche gerichtliche Entscheidungen in Ehenichtigkeitssachen (90,6 % davon im ordentlichen Verfahren, 6,4 % im Urkundenverfahren und 3,0 % im kürzeren Verfahren).
Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Verfahren, in welchem das Unmittelbarkeitsprinzip herrscht, zirkulieren die Akten vor der Appellationsverhandlung unter den Richtern.