Damit wurde auch eine Tradition eingeleitet, nach der sich der Anglikanismus vorrangig durch eine episkopale Kirchenordnung und eine einheitliche gottesdienstliche Praxis definiert.
Schon im 16. Jahrhundert werden die beiden oben angesprochenen Grundarten evangelischer Kirchenverfassung, das synodale und das episkopal-konsistoriale System, entwickelt.