Eine eher nebensächlich erscheinende Auseinandersetzung um die Verhandlungen eines entlaufenen Mönchs gab den Enteignungsbestrebungen der Stadt neue Nahrung.
Außer Sachschäden wie beschmutzte Kleidung und durch entlaufene Hunde verursachte Verkehrsunfälle kommt insbesondere die Schadensersatzpflicht für Bissverletzungen in Betracht.