Regelmäßige Kindesunterhaltszahlungen sind nicht üblich (und schwer gerichtlich eintreibbar), ein entsprechender Betrag wird als einmalige Abfindung im Rahmen der Scheidung ausgehandelt.
Trotz ihres guten Rufs hatte die großväterliche Firma, als die Brüder sie erbten, nur wenig verfügbares Kapital, das Vermögen bestand im Wesentlichen in schwer eintreibbaren Außenständen.