Das Konsistorium begründete dieses Urteil u. a. mit folgender Bemerkung: „Der Verfasser hat sich in den Zusammenhang der Herbartschen Grundgedanken tief eingelebt.
Dabei sei es weniger um eine literarische Würdigung gegangen: „Die Patrone der verlorenen Heimat sollten das Einleben in den Neubaugebieten der Zufluchtsorte erleichtern.
Alle vier haben sich inzwischen eingelebt, profitieren von den Vorteilen des Siedlungslebens und arrangieren sich einigermaßen mit den zum Teil recht skurrilen Nachbarn.