Gemäss dem Gastgewerbegesetz dürfen alkoholische Getränke nicht an offensichtlich Betrunkene, geisteskrank, trink- oder drogensüchtige ausgeschenkt werden.
Als er drogensüchtig wird, veranlasst sie aus Angst vor dem finanziellen Ruin, dass ihr Mann im Keller des Hauses illegale Abtreibungen vornehmen kann.
Trotz aller Schwierigkeiten der Gründerjahre war sein visionärer Traum einer weltweiten autonomen Gemeinschaft genesender Drogensüchtiger Wirklichkeit geworden.