Damit wird buchungstechnisch der Umstand nachvollzogen, dass der Zugang zunächst erfolgsneutral ist und lediglich ein Aktivtausch mit liquiden Mitteln stattfindet.
Die folgende Herangehensweise ist zwar buchungstechnisch (In der Logik der Zahlungsbilanz) nicht ganz korrekt (da jede Leistungstransaktion eine Finanztransaktion nach sich zieht), zeigt aber die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge der Teilbilanzen auf.
Lässt man den geschäftlichen und buchungstechnischen Prozessen freien Lauf, dann wirken ab einer gewissen Geschäftsgröße die Gesetze des Zufalls und es gilt mithin auch das Benfordsche Gesetz.