Dann stellt sich bei steuer- und bilanzierungspflichtigen Unternehmen die Rechtsfrage, ob der Eigentümer oder Besitzer einen Vermögensgegenstand zu bilanzieren hat.
Der Begriff wird im Kontext des Bilanzrechts verwendet, weil am Bilanzstichtag zu beurteilen ist, ob der – über den Bilanzstichtag hinausgehende – Schwebezustand eines Geschäfts bilanzierungspflichtig ist.
Bilanzierungspflichtige Wirtschaftssubjekte aktivieren ihren gesamten Grundbesitz als Sachanlagevermögen („Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken“; Abs.
Bei den Bilanzierungswahlrechten interessiert die Frage, ob bestimmte bilanzierungsfähige, aber nicht bilanzierungspflichtige Aktiv- oder Passivposten in die Bilanz aufgenommen werden sollen.
Bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen kann dies durch Minimierung des Bruttovermögens (Aktiva) und/oder Maximierung des Fremdkapitals (Passiva) geschehen.
Bei bilanzierungspflichtigen Wirtschaftssubjekten sind noch bestehende Dauerschuldverhältnisse am Bilanzstichtag als schwebendes Geschäft nur dann auszuweisen, wenn eine Forderung oder Verbindlichkeit aus fehlender Erfüllung vorliegt oder eine Rückstellung vorzunehmen ist.
Bei nicht bilanzierungspflichtigen Freiberuflern, Behörden, Vereinen usw. kommen im Unterschied zu gewerblichen Leasingnehmern die Vorteile aber nur teilweise zur Geltung, bei Privatpersonen zum großen Teil gar nicht.