Daneben gibt es Fälle, in denen sowohl auf Erwerberseite, als auch auf Veräußererseite eine Hilfsperson beim Übertragungsakt mitwirkt, die jeweils in keiner besitzrechtlichen Position zum Erwerber oder Veräußerer stehen.
Das Kloster lag also nicht in abgeschiedener Wildnis, wie es der Orden für Neugründungen eigentlich vorschrieb, sondern inmitten eines kleinteiligen und weitverzweigten Systems von besitzrechtlich aufgeteilten Gebieten.
22), folgende besitzrechtliche Qualitäten: dreiundzwanzig Anwesen bis 5 Tagwerk, sechzehn Anwesen bis 20 Tagwerk, 2 Anwesen bis 35 Tagwerk und drei Anwesen über 70 Tagwerk.
Trotz besitzrechtlicher Dreiteilung soll jede der Einrichtungen in Absprache vollumfänglichen Zugriff für Ausstellungszwecke haben und Einzelstücke als Gegenleihgaben verwenden dürfen.
Daraus folgt, dass die Geheißperson in keiner besitzrechtlichen Beziehung zu demjenigen steht, auf dessen Geheiß sie den Besitz einer Sache erwirbt oder überträgt.