Die beiderseitigen Beschränkungen in den Rechtsverhältnissen zwischen Bauern und Feudalherren wurden für ein großes Hindernis für die Wiederherstellung der Landwirtschaft gehalten.
Zum anderen ergibt sich aus der beiderseitigen Forderung nach Sicherheit speziell im Fernabsatz ein Problem, da eine Zug-um-Zug-Erfüllung bei Fernabsatzgeschäften nicht möglich ist.
Das Gastfreundschaftsverhältnis beinhaltete gegenseitige Verpflichtungen zu beiderseitigem Vorteil, war aber nicht notwendigerweise mit einer engen persönlichen Freundschaft verbunden.
Die deutsche Kommission, die 1915 und 1916 die Ursachen der beiderseitigen Beschießung und von deutschen Patrouillen erklären sollte, stellte hingegen fest, dass das falsch war.