Darin wurde u. a. festgestellt: „Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Dienste und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss“.
Ziele menschlichen Handelns sind seitdem immer begründungspflichtig: Alle Argumente, die für oder gegen eine Handlung sprechen, können immer wieder kritisch hinterfragt werden.
Er ist Befürworter eines so genannten Wahlarbeitszeitgesetzes und eines Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit in dem Sinne, dass der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitgeber begründungspflichtig ist, wenn er mobile Arbeit ablehnt.