Gemeint ist ein manueller, sicherheitsrelevanter, aufzeichnungspflichtiger Eingriff in das Sicherungssystem oder das Anlegen von Hilfssperren und Merkhinweisen.
Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr, abgekürzt KassenSichV, ist eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums zur Präzisierung der steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten bei aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen.