Gleichstromnetze sind, wenn sie nicht in das Landesnetz rückspeisefähig sind, nur bedingt aufnahmefähig; der eingespeiste Strom kann dann nur lokal verwendet werden.
Voraussetzung hierfür ist ein aufnahmefähiges Streckennetz, d. h. die erzeugte elektrische Energie muss durch einen anderen Verbraucher im selben Speiseabschnitt verbraucht werden.