Für die Auslösung der Reaktorschnellabschaltung durch das Überwachungssystem des Kernkraftwerks, den Reaktorschutz, besteht Meldepflicht gegenüber der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.
Für bestimmte atomrechtliche Vorhaben (Errichtung, Betrieb, Stilllegung, Sicherer Einschluss, Abbau) besteht gemäß eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.