Auch die früheren Resolutionen 678 (die 1991 erfüllt worden war) und 687 (die keine militärischen Konsequenzen androhte) boten ihrer Ansicht nach keine Rechtsbasis.
Nach einer Staatssubvention von Flender hatte die Werft eine Stilllegung des Betriebes bei einer Nicht-Beteiligung des Staates an seinen Sanierungsmaßnahmen angedroht.
Als Kritiker des Nationalsozialismus wurde ihm 1937 von der Reichskulturkammer die Untersagung der Berufsausübung als Gebrauchsgrafiker und Maler angedroht, sie wurde aber nicht ausgesprochen.
Für die Kinder, denen eine harte Strafe angedroht worden war, hatte das verbotene Spielzeug nach wie vor dieselbe Attraktivität; ihr Verhalten war ausreichend extrinsisch motiviert.