Eine Zwangsvereinigung ist eine Vereinigung von souveränen Körperschaften (wie Staaten, Parteien, Kirchen und anderer Institutionen) gegen den Willen des Großteils der Mitglieder zumindest einer dieser Körperschaften.
Die angelsächsische Forschung geht darüber hinaus und bezieht die ständischen Zwangsvereinigungen und die Kirchenorganisation in den staatsrechtlichen Begriff ein.