Als typische Merkmale einer Kriegswirtschaft gelten staatliche Reglementierung von Löhnen und Preisen, Warenkontingentierung, Dienstverpflichtung von Arbeitskräften, Steuererhöhungen oder Zwangssparen.
Arbeitnehmer bezahlen keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der wie eine Steuer wahrgenommen wird, sondern eine monatliche Einzahlung auf ihr Arbeitnehmerkonto – eine Art Zwangssparen.
Auch zu ihrer eigenen finanziellen Absicherung und auf Anregung von Bürgermeister und Sparkasse verpflichtete er seine Mitarbeiter ab etwa 1900 zum Zwangssparen.