Weder im Landesrecht der 1990er Jahre, noch im ersten (für nichtig erklärten) Zuwanderungsgesetz von 2002, noch im zweiten Zuwanderungsgesetz aus dem Jahre 2004 wird das Wort verwendet.
Es wurde aber letztendlich kein Punktesystem in das Gesetz aufgenommen (siehe hierzu auch: Artikel „Ausländerpolitik“, Abschnitt „Zuwanderungsgesetz“).
Die Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern beschlossen 2002 die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Integration“, um die Konkretisierung der Integrationsförderung nach dem Zuwanderungsgesetz zu begleiten und koordinieren.
Die nach der Gesetzesänderung neu hinzukommende Zuwanderung von Arbeitskräften wurde – wie zuvor – weitgehend durch Rechtsverordnungen geregelt, die nicht durch das Zuwanderungsgesetz, sondern in besonderen Verordnungsverfahren erlassen worden waren.