Sonderformen bei der Zustellung sind die deutsche Zustellungsurkunde, der österreichische Rückscheinbrief und das international verwendbare Einschreiben.
Gleichwohl geglückte Postzustellungsaufträge von Privatpersonen haben nicht dieselben Wirkungen wie die eines amtlich angeordneten Postzustellungsauftrags, selbst wenn eine Zustellungsurkunde ausgefüllt an den Auftraggeber zurückgesandt worden sein sollte.
Bestimmte Sendungen wie z. B. solche mit der Sendungsform per Einschreiben oder mit Zustellungsurkunde, werden in der Regel dem Empfänger direkt übergeben, ebenso Telegramme und Eilsendungen.