Das Zollrecht war jahrhundertelang die Haupteinnahmequelle vieler Adliger und Monarchen, die dadurch unter anderem Kriege und den Hofstaat finanzierten.
Nach dem Zollrecht ist aber auch möglich, jedes beliebige Verwaltungs- oder Handelspapier zu verwenden, sofern es die zur Warenerfassung erforderlichen Angaben enthält.
Die Definitionen des europäischen Zollrechts und des nationalen Außenwirtschaftsrechts sind nicht deckungsgleich, sondern unterscheiden sich im Detail.