Aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel durch Zinsschwankungen, anfallende Kosten im Insolvenzfall) werden von den Darlehensgebern bis zu 20 % dingliche Zinsen eingetragen.
Um die genannten Risiken zu reduzieren, können Zinsschwankungen über festverzinsliche Geschäfte eliminiert und das Wechselkursrisiko über Terminmarktgeschäfte reduziert werden.